Wählen Sie die Dauer und das Aktivierungsdatum der E-Vignette, das Enddatum wird automatisch berechnet.
Geben Sie dann die Fahrzeugdaten und einige persönliche Daten an (vollständiger Name, E-Mail).
Unsere Zahlungsmethoden sind: Paypal, Sofort, Giropay, EPS und Kreditkarten wie VISA, Master Card, American Express.
Weitere Zahlungsoptionen finden Sie auf der Zahlungsseite.
Wir liefern Ihre Vignette an Ihre E-Mail-Adresse oder Sie können sie direkt von dieser Website herunterladen.
Die E-Vignette ist eine digitale Version der Vignette, die die herkömmliche Klebevignette ersetzt. Die E-Vignette muss also nicht an die Windschutzscheibe angebracht und nach Ablauf der Gültigkeit wieder entfernt werden.
Alle Arten von E-Vignetten sind im Vorverkauf erhältlich, d. h. Sie können ein vom Kaufdatum abweichendes Gültigkeitsbeginndatum wählen.
Jede E-Vignette stellt eine unabhängige Einheit dar, die durch ihr festgelegtes Beginn- und Ablaufdatum gekennzeichnet ist. Eine Verlängerung der Gültigkeit ist laut Reglement keine Option. Nach Ablauf der Gültigkeitsdauer einer E-Vignette ist der Erwerb einer neuen E-Vignette erforderlich, wobei das Gültigkeitsdatum entsprechend zurückgesetzt wird.
Achten Sie bei der Eingabe des Kennzeichens eines in Slowenien zugelassenen Fahrzeugs darauf, dass keine Leerzeichen, Bindestriche oder andere zusätzliche Zeichen enthalten sind. Die gleiche Formatierungsregel gilt für Kennzeichen, die zwischen Fahrzeugen übertragen werden können. Achten Sie unbedingt auf den Regionalcode (z. B. LJ, KP, NM, KR, KK, SG, MB, GO, CE, MS oder PO) und die richtige Zeichenfolge. Eine ähnliche Richtlinie gilt für Kennzeichen aus anderen Ländern, mit Ausnahme von Österreich und Deutschland. Für österreichische und deutsche Schilder verwenden Sie einen Bindestrich anstelle des Wappens.
Das Fehlen einer gültigen E-Vignette bei der Nutzung mautpflichtiger Straßen stellt einen Verstoß gegen das Straßenmautgesetz dar und wird mit einer Strafe von 300 Euro geahndet. Der Verstoß wird von autorisiertem Personal der Polizei, der Finanzverwaltung oder der Mautstelle Dars behoben. Für die Einleitung eines Verfahrens wegen des Verstoßes ist der zuständige Beamte zuständig. Das Verfahren wird eingeleitet, sobald ein Verstoß festgestellt wird, entweder durch die Aufzeichnung der Ereignisse mit einem technischen Gerät oder, in bestimmten Fällen, durch die Identifizierung durch einen Polizeibeamten, einen Kontrolleur der Finanzverwaltung oder einen Mautkontrolleur. Der Täter wird spätestens einen Monat nach Begehung des Verstoßes durch Erteilung eines Zahlungsauftrags per Einschreiben mit Rückschein informiert. In der Regel wird ein Verfahren wegen eines Verstoßes spätestens 20 Tage nach dem Datum des Verstoßes eingeleitet.
Die Reaktion auf eine begangene Straftat liegt ausschließlich in der Zuständigkeit des bevollmächtigten Beamten, der das Verfahren überwacht. Sollten Sie die Mautstraße ohne gültige E-Vignette befahren, empfehlen wir Ihnen dringend, sich umgehend eine E-Vignette zu besorgen, die dem amtlichen Kennzeichen des an der Straftat beteiligten Fahrzeugs entspricht. Vor der Erteilung einer Zahlungsanweisung oder in späteren Phasen der Prüfung eines Antrags auf gerichtlichen Rechtsschutz behält sich die Vollstreckungsbehörde das Recht vor, den Kauf der E-Vignette als mildernden Umstand zu betrachten.


